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Doppelt eingezogene Parkgebühren - Bitte prüfen Sie Ihre Kontoauszüge!

Spreetal, den 08.02.2023

Liebe Gäste, liebe Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Spreetal,

 

in den letzten Tagen wurden Parkgebühren, welche bereits im vergangenen Jahr per EC-Kartenzahlung geleistet und von den entsprechenden Konten abgebucht wurden, fälschlicherweise erneut abgebucht. Wie wir zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht haben, hat der Finanzdienstleister, der den Zahlungsverkehr an den Automaten abwickelt, statt die Aufträge zu den immer noch nicht eingezogenen Beträgen aus dem SEPA-Einzellastschrift-Verfahren an unsere Bank zu übermitteln, die Mandate aus dem EC-Karten-Verfahren übermittelt, die er zuvor bereits selbst eingezogenen hatte. Im Ergebnis hat dies dann zum erneuten Einzug der bereits gezahlten Beträge geführt. Das ist natürlich die blanke Katastrophe und für uns alle extrem ärgerlich. Wir setzen an unseren Parkplätzen ganz bewusst auf ein faires Miteinander, setzen bei den „Parksündern“ zunächst auf Zahlungserinnerungen, statt auf Knöllchen und dann passiert so etwas. Wir können uns an dieser Stelle nur bei Ihnen für den Vorfall, den damit verbundenen Ärger und die Unannehmlichkeiten entschuldigen. So etwas darf einfach nicht passieren.

 

Es ist aber leider passiert und nun gilt es das Problem schnell und unkompliziert zu lösen. Dabei sind wir allerdings auf Ihre Unterstützung und Mithilfe angewiesen. Wir haben nämlich keine Möglichkeit, den einzelnen Vorgang Ihrer Zahlungen anhand unserer Kontoauszüge oder Zahlungseingänge nachzuvollziehen. Wir sehen lediglich die Gesamtsummen der eingenommenen Gelder der einzelnen Parkscheinautomaten und können daher keine Rückschlüsse auf die konkreten Parkscheinverkäufe oder die einzelnen Parkscheinkäufer und -käuferinnen ziehen. Uns liegen aber glücklicherweise Listen mit den getätigten Zahlungen an den Automaten aus dem besagten Zeitraum vor, wo neben den genauen Zeiten der Zahlung auch die Kontodaten teilanonymisiert dargestellt sind. Das heißt, wir sehen die letzten 3 bis 4 Ziffern der IBAN von der die Zahlungen stammen, so dass wir anhand Ihrer Kontoauszüge (wobei uns hier nur die Zahlungsdetails zu den Parkgebühren interessieren) oder den Zahlungsdetails und Ihrer IBAN die einzelnen Vorgänge prüfen und die entsprechenden Rückzahlungen veranlassen können.

 

Um weitere Komplikationen zu vermeiden und den Vorfall schnell zu bereinigen, werden wir die doppelt eingezogenen Beträge direkt von unserem Konto auf Ihr Konto zurücküberweisen. Dies bedeutet zwar für unsere kleine Gemeindeverwaltung einen enormen zusätzlichen Aufwand, aber eine Rückabwicklung über den Finanzdienstleister kommt aufgrund der Vorgeschichte für uns nicht in Betracht.

 

Sollten Sie also feststellen, dass Sie von diesem Problem betroffen sind, bitten wir um die Übermittlung der entsprechenden Zahlungsdetails (ggf. auch, bis auf diese Informationen geschwärzte Kontoauszüge) und Ihrer IBAN. Bitte lassen Sie uns die Unterlagen entweder per Mail ( ) oder per Post (Gemeindeverwaltung Spreetal, Spremberger Straße 25, 02979 Spreetal - Burgneudorf) zukommen oder werfen Sie die Unterlagen in einem Briefumschlag mit der Aufschrift „Rückerstattung Parkgebühren“ in unserem Briefkasten ein. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls gern zur Verfügung.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

Gemeindeverwaltung Spreetal