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Mitteilung an alle Tierhalterinnen und Tierhalter
Spreetal, den 21.11.2025Tierbestandsmeldung 2026
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bekanntmachung.
Weitere Informationen:
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