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Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Verbot von Veranstaltungen

Spreetal, den 01.04.2020

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren, erlässt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) folgende
Allgemeinverfügung: