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Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpe aus Oberflächengewässern

Spreetal, den 11.07.2019

Mit Allgemeinverfügung vom 27.06.2019 hat die untere Wasserbehörde im Landratsamt das Entnehmen von Wasser mittels Pumpe aus Oberflächengewässern im Rahmen des sogenannten Eigentümer- und Anliegergebrauches (§ 26 WHG) verboten. Die Verfügung wird voraussichtlich am 12.07.2019 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.