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Beratungsangebot zur Aufarbeitung von SED-Unrecht

Spreetal, den 08.03.2018

Zur Aufhebung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Menschen, die aus politischen Gründen in Haft waren, beruflich benachteiligt wurden oder unter Verwaltungswillkür leiden mussten, haben die Möglichkeit, sich rehabilitieren zu lassen. Die dafür gültigen Gesetze gelten vorerst bis zum 31.12.2019.